Betriebsausgaben

Betriebsausgaben
1. Einkommensteuerrechtlicher Begriff für Aufwendungen, die durch den Betrieb des Steuerpflichtigen veranlasst sind (§ 4 IV EStG). Keine B. sind Aufwendungen zur Förderung staatspolitischer Zwecke (§ 4 VI EStG). Bei Schuldzinsen wird durch das Gesetz näher geregelt, welche als betrieblich anzuerkennen sind (§ 4 IVa EStG; Schuldzinsenabzug).
- 2. B. mindern bei der Gewinnermittlung den Gewinn, es sei denn, es handelt sich um nichtabzugsfähige B.
- 3. Nichtabzugsfähige B. (§ 4 V EStG) sind: (1) Aufwendungen für Geschenke an Personen, die nicht Arbeitnehmer des Steuerpflichtigen sind, es sei denn, dass die Anschaffungskosten/Herstellungskosten der dem Empfänger im Wirtschaftsjahr zugewendeten Gegenstände insgesamt 350 Euro nicht übersteigen; (2) Aufwendungen für die Bewirtung von Personen aus geschäftlichem Anlass, soweit sie 70 Prozent der Aufwendungen übersteigen, die nach der allgemeinen Verkehrsauffassung als angemessen anzusehen sind und deren Höhe und betriebliche Veranlassung nachgewiesen sind ( Geschäftsfreundebewirtung); (3) Aufwendungen für Gästehäuser, die sich außerhalb des Ortes eines Betriebs des Steuerpflichtigen befinden; (4) Aufwendungen für Jagd, Fischerei, Segel- oder Motorjachten sowie für ähnliche Zwecke und für die damit zusammenhängenden Bewirtungen; (5)  Mehraufwendungen für Verpflegung, soweit sie die festgelegten Pauschbeträge übersteigen; (6) Aufwendungen für Fahrten des Steuerpflichtigen zwischen Wohnung und Betriebsstätte und für Familienheimfahrten, soweit sie bestimmte Höchstbeträge übersteigen; (7) Mehraufwendungen wegen einer aus betrieblichen Anlass begründeten doppelten Haushaltsführung, soweit diese länger als zwei Jahre am selben Ort andauert; (8) Aufwendung für ein häusliches Arbeitszimmer und dessen Ausstattung; wenn die betriebliche oder berufliche Nutzung des Arbeitszimmers mehr als 50 Prozent der gesamten betrieblichen oder beruflichen Tätigkeit beträgt oder kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht, können grundsätzlich bis zu 1.250 Euro abgezogen werden; keine Beschränkung besteht, wenn das Arbeitszimmer Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit ist; (9) andere als die in (1) bis (8) aufgeführten Aufwendungen, die die Lebensführung des Steuerpflichtigen oder anderer Personen berühren, soweit sie nach allgemeiner Verkehrsauffassung als unangemessen anzusehen sind; (10) von einem Gericht oder einer Behörde oder von Organen der EU festgesetzte Geldbußen, Ordnungs- und Verwarnungsgelder; (11) Zinsen auf hinterzogene Steuern; (12) Ausgleichszahlungen, die bei Bestehen einer körperschaftsteuerlichen  Organschaft an außen stehende Anteilseigner geleistet werden. (13) Zuwendung von Vorteilen, wenn dies eine rechtswidrige Handlung darstellt, die nach Gesetz mit einer Geldbuße geahndet wird.
- 4. Pauschbeträge für B.: Für bestimmte Berufsgruppen oder Aufwendungsarten möglich ( Pauschbeträge).
- Gegensatz:  Betriebseinnahmen.

Lexikon der Economics. 2013.

Игры ⚽ Нужен реферат?

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Betriebsausgaben — Betriebsausgaben …   Deutsch Wörterbuch

  • Betriebsausgaben — Betriebsausgaben,   Einkommensteuerrecht: der abziehbare Einkunftserzielungsaufwand bei den Einkunftsarten Land und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb und selbstständige Arbeit (Einkommensteuer); § 4 Absatz 4 EStG definiert sie als die Aufwendungen …   Universal-Lexikon

  • Betriebsausgaben — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Betriebsausgaben sind – steuerrechtlich betrachtet – Aufwendungen, die durch den Betrieb veranlasst sind. Die… …   Deutsch Wikipedia

  • nicht abzugsfähige Betriebsausgaben — im Einkommensteuerrecht: Bestimmte Ausgaben werden, obwohl sie betrieblich veranlasst sind, nicht zum Abzug von der Bemessungsgrundlage der Einkommensteuer zugelassen, weil der Gesetzgeber der Auffassung ist, solche Ausgaben sollten aus… …   Lexikon der Economics

  • Betriebsergebnisse — (resceipts from traffic; resultats d exploitation; risultati dell esercizio). Inhalt: A. Betriebseinnahmen. Betriebseinnahmenausweise. B. Betriebsausgaben. C. Betriebsüberschuß. D. Betriebskostenabgang (Betriebsdefizit). E. Betriebskoeffizient. F …   Enzyklopädie des Eisenbahnwesens

  • Betriebsausgabe — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Betriebsausgaben sind – steuerrechtlich betrachtet – Aufwendungen, die durch den Betrieb veranlasst sind. Die… …   Deutsch Wikipedia

  • Abzugsverbot — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Betriebsausgaben sind – steuerrechtlich betrachtet – Aufwendungen, die durch den Betrieb veranlasst sind. Die… …   Deutsch Wikipedia

  • Betriebsausgabenpauschale — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Betriebsausgaben sind – steuerrechtlich betrachtet – Aufwendungen, die durch den Betrieb veranlasst sind. Die… …   Deutsch Wikipedia

  • Scheinrechnung — Der Begriff Scheinrechnung ist eine Sammelbezeichnung für Arten von Rechnungen, die einen Geschäftsvorfall vortäuschen oder verschleiern soll. Im Steuerstrafrecht ist zu unterscheiden zwischen „reinen“ Scheinrechnungen, Abdeckrechnungen,… …   Deutsch Wikipedia

  • Kultursponsoring — Unter Sponsoring versteht man die Förderung von Einzelpersonen, einer Gruppe von Menschen, Organisationen oder Veranstaltungen, durch eine Einzelperson, eine Organisation oder ein Unternehmen, in Form von Geld , Sach und Dienstleistungen mit der… …   Deutsch Wikipedia

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”